Rollin‘, rollin‘ – die E-Scooter sind los!

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E-Scooter gehören seit geraumer Zeit zum gewohnten Straßenbild. Jung bis alt fahren auf und mit den günstigen und leisen Rollern ab. Wer damit auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss sich allerdings an gewisse Vorschriften halten.

 

Was ist ein E-Scooter?

Unter E-Scootern bzw. E-Kleintretrollern versteht man elektrisch angetriebene Klein- und Miniroller. Für jene mit einer höchstzulässigen Leistung von bis zu 600 Watt und/oder einer Bauartgeschwindigkeit bis zu 25 km/h gelten seit Juni 2019 österreichweit (mit Ausnahme von Wien, wo seit 2020 aufgrund der teilweise missbräuchlichen Verwendung gesonderte Vorschriften gültig sind) dieselben Regeln, die auch für das Fahrradfahren vorgeschrieben sind. Auf diese E-Scooter beziehen wir uns in diesem Artikel.

Für E-Scooter mit einer höchstzulässigen Leistung von über 600 Watt und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h gelten – bis auf ein mögliches grünes Kennzeichen – im Großen und Ganzen die Bestimmungen wie beim Moped: Typisierung, Zulassung und Versicherung notwendig, Mindestalter 15 Jahre, Sturzhelmpflicht, Mopedführerschein/oder andere Lenkberechtigung, etc.

 

Wie muss ein E-Scooter ausgestattet sein?

Grundsätzlich gelten für E-Scooter hinsichtlich der Ausrüstung dieselben Vorschriften wie für Fahrräder:

  • wirksame Bremsanlage
  • vorne weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien
  • hinten rote Rückstrahler oder Rückstrahlfolien
  • seitliche gelbe Rückstrahler oder Rückstrahlfolien
  • weißes Licht nach vorne, rotes Rücklicht (Dunkelheit und schlechte Sicht)

 

Wer darf einen E-Sooter fahren?

Im Straßenverkehr dürfen Personen ab 12 Jahren mit einem E-Scooter fahren. Wer einen Fahrradausweis besitzt, darf bereits ab 9 bzw. 10 Jahren damit unterwegs sein. Jüngere Kinder dürfen nur dann fahren, wenn eine Begleitperson von mindestens 16 Jahren dabei ist.

Für Kinder unter zwölf Jahren gilt eine Helmpflicht. Allen anderen wird Helmtragen empfohlen.

 

Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?

Grundsätzlich darf bzw. muss man mit einem E-Scooter jene Verkehrsflächen benützen, die man auch mit Fahrrädern benützen darf/muss. Das heißt, neben der Fahrbahn müssen primär Radfahranlagen benützt werden, dazu zählen Radwege, Radstreifen, Fahrradstraßen, Mehrzweckstreifen …

In Wohnstraßen und Begegnungszonen darf ein E-Scooter mit an den Fußgängerverkehr angepasstem Tempo benutzt werden.

 

Wo darf man nicht mit einem E-Scooter fahren?

Auf Gehsteigen und Gehwegen darf man mit einem E-Scooter nicht fahren. Ausgenommen, es ist von der zuständigen Behörde via Verordnung (Info via Amtstafel oder Gemeindeinfo) erlaubt. Dann dürfen Gehsteige und Gehwege im Schritttempo befahren werden.

Verboten ist es weiters auf Fußgängerübergängen und in Fußgängerzonen (außer es gibt eine Ausnahme für Fahrräder, dann darf auch mit E-Scootern im Schritttempo gefahren werden).

 

Wo darf man einen E-Scooter abstellen?

E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass sie den Verkehr nicht behindern und auch keine Personen gefährden oder behindern.

Sie dürfen an Fahrradständern abgestellt werden. Auf Gehsteigen dürfen sie nur dann abgestellt werden, wenn diese über 2,5 m breit sind – davon ausgenommen Haltestellen-Bereiche.

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